Anordnung der Messestände im Raum

Standarten

Vier klassische Standarten, die sich in der Anzahl der publikumsoffenen Seiten unterscheiden, ergeben sich aus der Anordnung der Messestände im Raum.

Einzeln steht der Blockstand, der auch als Inselstand betitelt wird. Er kann theoretisch nach allen Seiten hin offen sein. Geschlossen bleibt praktisch oft nur eine Seite durch die Funktionsräume. Aus der Zusammenlegung zweier benachbarter Eckstände ergibt sich hingegen der Kopfstand. Charakteristisch für den Kopfstand sind eine Rückwand und drei offene Seiten.

Zwei offene Seiten hat der Eckstand, der sich an einem Reihende befindet. Mit drei Seiten grenzt der Reihenstand an die Nachbarstände und ist nach einer Seite hin offen.

Flächen für Reihenstände werden mit dem niedrigsten Quadratmeterpreis vermietet, Flächen für Inselstände mit dem höchsten. Dies ist den unterschiedlichen Kontaktmöglichkeiten im Hinblick auf diese beiden Standarten geschuldet. So dass die Aufmerksamkeit des Publikums stärker animiert wird, lassen sich allerdings auch Reihenstände kombinieren. Dies kann durch die Schaffung einer Verbindung zwischen zwei Hallengängen erreicht werden, aber auch durch die Einbeziehung des Ganges zwischen zwei oder mehreren gegenüberliegende Reihenständen.

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